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Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeugtechnik Grotz

A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Angebote und Preise
Unsere Angebote an Privatpersonen und Kaufleute, egal ob mündlich oder schriftlich, ob in Werbemedien oder im Internet sind stets unverbindlich. Der Kaufvertrag kommt erst mit der verbindlichen Bestellung der Ware oder Dienstleistung und zwar zu den an diesem Tage gültigen Preisen zustande. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Unsere Preise enthalten, soweit es sich um Privatpersonen handelt, die gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Versand und andere Warennebenkosten werden gesondert berechnet.

3. Bestellung und Anzahlung
Werden wir vom Kunden beauftragt, eine Sache oder Dienstleistung zu beschaffen, können wir vom Kunden für die erforderlichen Aufwendungen zur Ausführung des Auftrages eine Anzahlung verlangen. Tritt der Kunde von seiner Bestellung zurück, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen, die uns durch die Bestellung des Kunden entstanden sind, mit der Anzahlung zu verrechnen, mindestens aber mit 10,00 EUR und höchstens mit 5 % vom Bestellwert.

4. Lieferung
Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sie sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart sind. Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

5. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks entgegenzunehmen. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 3,00 % bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 5,00 % bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Für Mahnungen werden Mahnkosten berechnet. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Kaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offenlegen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 10 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 30 %, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

7. Gewährleistung und Sachmängelhaftung
Wir haften für Sachmängel entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Für gebrauchte Ware haften wir auf die Dauer von 2 Monaten. Die Frist beginnt mit Ablieferung der Ware beim Kunden. Mängel sollten nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offenkundige Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Eingang beim Kunden schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Mangels. Hiervon unberührt bleibt die dem Kunden obliegende unverzügliche Untersuchungspflicht der Ware. Nach Ablauf der Frist gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Privatpersonen nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollten 3 Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass a) die von uns gelieferte Ware von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde b) die Ware unsachgemäß montiert wurde c) Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind d) natürlicher Verschleiß der Ware vorliegt Die Ware ist sauber im Originalzustand und in der Originalverpackung beizubringen.

8. Haftung
8.1
Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Verkäufer in demselben Umfang.
8.2
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Allgemeine Regelungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für Kaufleute. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen
Für Fahrzeugreparaturen gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.

1. Kostenvoranschlag
Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 20 % von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar. Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.

2. Fertigstellungstermine
Überschreiten wir verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem Kunden auf Schadenersatz für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden. Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen können, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.

3. Sorgfaltspflicht des Kunden
Der Kunde hat regelmäßig die Flüssigkeitsstände des Fahrzeuges zu kontrollieren sowie auf den vorgeschriebenen Luftdruck bei Reifen zu achten. Insbesondere nach Reparaturen am Fahrwerk sind die Radschrauben nach 200 km nachzuziehen. Bei Motorreparaturen sind Motoröl und Kühlflüssigkeit nach 200 km zu überprüfen.

4. Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Abnahme
Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll in unserem Betrieb erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6. Sachmängelhaftung
Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer von 2 Monaten ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unter A 7 gelten entsprechend.
Schlagen 5 Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, verhältnismäßig zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt
Die unter A Ziffer 6 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs werden. Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

Sasbach am Kaiserstuhl, den 19.10.2013
Fahrzeugtechnik Grotz